Foto: Rechtsanwälte Philip Middeke, Peter Heeg (Fachanwalt für Verkehrsrecht), Christine Plückebaum (Fachanwältin für Verkehrsrecht) und Thomas Wilmes (Fachanwalt für Verkehrsrecht)
Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht- oder Abstandsverstoß: in der Praxis sind zahlreiche Messungen technisch oder in der Beweisführung fehlerhaft! Zudem kann man ein Fahrverbot oft abwenden oder ein Verfahren aus verschiedenen anderen Gründen erfolgreich gestalten!
Sollten Sie keine Möglichkeit zum Upload haben, können Sie den Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen auch einfach per Handy abfotografieren und uns mit Angabe Ihres Namens per Email an kontakt@bussgeld-pruefer.de zusenden.
Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen den Vorwurf kostenlos und unverbindlich und geben Ihnen anschließend eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten, ggf. nach Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte, sofern das für eine erste Einschätzung notwendig ist.
Wenn Sie sich dann entscheiden, mit unserer Hilfe gegen den Vorwurf anzugehen, übernehmen wir die komplette Korrespondenz mit der Behörde und versuchen Ihr Bußgeld und die Eintragung von Punkten ins FAER abzuwenden. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung i.d.R. diese Kosten.
https://www.wessel-plueckebaum.de/unfall
Unter diesem Link können uns ab sofort Verkehrsunfälle und der zugehörige Bearbeitungsauftrag online gemeldet werden!
Es gilt nach wie vor: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte das Recht, die gesamte Schadensabwicklung einem Rechtsanwalt zu übergeben. Die hierfür entstehenden Kosten zahlt die KFZ-Versicherung des Unfallverursachers. Das wurde aktuell durch das Amtsgericht Hannover (Urteil vom 26.04.2016 – Az.: 534 C 247/16) bestätigt.