Geblitzt?

 

Zahlen Sie nicht vorschnell!
Wir prüfen ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich.

Foto: Rechtsanwälte Philip Middeke, Peter Heeg (Fachanwalt für Verkehrsrecht), Christine Plückebaum (Fachanwältin für Verkehrsrecht) und Thomas Wilmes (Fachanwalt für Verkehrsrecht)

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht- oder Abstandsverstoß: in der Praxis sind zahlreiche Messungen technisch oder in der Beweisführung fehlerhaft! Zudem kann man ein Fahrverbot oft abwenden oder ein Verfahren aus verschiedenen anderen Gründen erfolgreich gestalten!

Laden Sie Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen mit Hilfe des Formulars hoch.

Sollten Sie keine Möglichkeit zum Upload haben, können Sie den Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen auch einfach per Handy abfotografieren und uns mit Angabe Ihres Namens per Email an kontakt@bussgeld-pruefer.de  zusenden.

Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen den Vorwurf kostenlos und unverbindlich und geben Ihnen anschließend eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten, ggf. nach Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte, sofern das für eine erste Einschätzung notwendig ist.

 

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid kostenfrei prüfen lassen

Ja Nein
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Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen liegen bereits vor?
Einfach abfotografieren und hier hochladen.

Sollten Sie keine Möglichkeit zum Upload haben, können Sie die Daten auch einfach per Handy abfotografieren und mit Angabe Ihres Namens per Email an kontakt@bussgeld-pruefer.de senden.

Weiter zu: Ihre Kontaktdaten
Weitere wichtige Informationen oder Anmerkungen zu Ihrem Fall können Sie uns hier mitteilen.
Weiter zu: Abschließende Erklärung

Ein Auftragsverhältnis wird erst mit der Email-Bestätigung durch die Kanzlei begründet. Erst ab diesem Zeitpunkt können wir Fristen überwachen und überprüfen.

Wenn Sie sich dann entscheiden, mit unserer Hilfe gegen den Vorwurf anzugehen, übernehmen wir die komplette Korrespondenz mit der Behörde und versuchen Ihr Bußgeld und die Eintragung von Punkten ins FAER abzuwenden. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung i.d.R. diese Kosten.

 

Unfallschaden - online melden

https://www.wessel-plueckebaum.de/unfall

Unter diesem Link können uns ab sofort Verkehrsunfälle und der zugehörige Bearbeitungsauftrag online gemeldet werden!

Es gilt nach wie vor: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte das Recht, die gesamte Schadensabwicklung einem Rechtsanwalt zu übergeben. Die hierfür entstehenden Kosten zahlt die KFZ-Versicherung des Unfallverursachers. Das wurde aktuell durch das Amtsgericht Hannover (Urteil vom 26.04.2016 – Az.: 534 C 247/16) bestätigt.